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Kosten für die Pflegekraft steuerlich absetzbar
Aktualisiert: 10. Mai 2020
Haben Sie gewusst, dass Sie Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer absetzen können? Da unsere Pflegekräfte legal beschäftigt sind, können Sie 20% der Kosten für den Arbeitslohn als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Pro Jahr sind jedoch maximal 4000 Euro absatzfähig. Grundlage dafür stellt unser Dienstleistungsvertrag dar. Ihr Steuerberater kann Ihnen bestimmt dabei helfen, die Aufwendungen für die Pflege in Ihrer nächsten Steuererklärung zu berücksichtigen und ordnungsgemäß abzusetzen.

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