Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Das Geld wird zweckgebunden für anerkannte Leistungen eingesetzt.

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Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Er soll Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Welche Anbieter anerkannt sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung bei Einkäufen oder Terminen
  • Alltagsbegleitung und gemeinsame Aktivitäten
  • Anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote
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Wie erfolgt die Auszahlung?

Der Entlastungsbetrag wird normalerweise nicht pauschal ausgezahlt. Zunächst wird eine anerkannte Leistung genutzt; anschließend werden die Aufwendungen gegen Rechnung erstattet oder über eine Abtretung direkt abgerechnet.

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Kann das Budget angespart werden?

Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden in die folgenden Monate übertragen. Am Jahresende verbliebene Beträge können grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

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Wichtige Besonderheit

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für bestimmte körperbezogene Leistungen ambulanter Pflegedienste verwendet werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gelten dafür andere Regeln.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wird der Betrag automatisch ausgezahlt?+

Nein, normalerweise handelt es sich um eine Kostenerstattung für anerkannte Leistungen.

Kann jede Haushaltshilfe abrechnen?+

Nein. Das Angebot muss nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein oder zu einer anderen gesetzlich vorgesehenen Anbietergruppe gehören.

Brauche ich einen Pflegegrad?+

Ja. Der Anspruch besteht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1.

Quelle und Hinweis

Stand: August 2026. Die Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinien und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bundesministerium für Gesundheit – Unterstützung im Alltag