Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Wichtig ist, den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

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Typische Maßnahmen

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der pflegerische Nutzen im konkreten Zuhause.

  • Bodengleiche Dusche und Haltegriffe
  • Türverbreiterungen und Schwellenabbau
  • Treppenlift oder geeignete Rampen
  • Anpassung von Küche, Schlafzimmer oder Zugang
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Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse kann pro Maßnahme einen Zuschuss gewähren. Die konkrete Höhe und Zusammenfassung einzelner Umbauten richtet sich nach der aktuellen Rechtslage und dem Bescheid der Pflegekasse.

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Vor dem Umbau beantragen

Reichen Sie Antrag, Begründung, Kostenvoranschläge und möglichst aussagekräftige Fotos ein, bevor Aufträge verbindlich vergeben werden. Ein vorzeitiger Baubeginn kann die Bewilligung gefährden.

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Was gilt bei mehreren Pflegebedürftigen?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, können Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. Die Pflegekasse prüft den Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist ein Pflegegrad erforderlich?+

Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist grundsätzlich Voraussetzung.

Darf ich vor der Bewilligung anfangen?+

Das ist riskant. Beantragen Sie die Leistung vor Vertragsschluss und Baubeginn.

Wer hilft bei der Planung?+

Pflegeberatung, Wohnberatungsstellen und geeignete Fachbetriebe können die Maßnahme vorbereiten.

Quelle und Hinweis

Stand: August 2026. Die Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinien und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen bei Pflegegrad 1