Der Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 SGB XI soll die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige fachlich unterstützen. Für bestimmte Pflegegeldempfänger ist er verpflichtend.

01

Wer muss den Einsatz abrufen?

Wer bei Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch in den gesetzlichen Abständen nachweisen. Bei anderen Leistungsformen kann eine freiwillige Beratung möglich sein.

02

Was wird besprochen?

Im Mittelpunkt stehen die konkrete Pflegesituation, Belastungen der Angehörigen, praktische Verbesserungen sowie geeignete Hilfs- und Entlastungsangebote.

03

Wer übernimmt die Kosten?

Bei einem ordnungsgemäßen Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen die Kosten.

04

Was passiert bei fehlendem Nachweis?

Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Termine sollten deshalb rechtzeitig organisiert werden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Findet die Beratung zuhause statt?+

Der Beratungseinsatz findet grundsätzlich in der häuslichen Umgebung statt. Für Videoberatungen gelten besondere gesetzliche Regeln.

Ist das eine Pflegebegutachtung?+

Nein. Der Beratungseinsatz ist unterstützend und nicht mit der Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades gleichzusetzen.

Muss ich Unterlagen bereithalten?+

Hilfreich sind Pflegegradbescheid, Medikamentenplan und konkrete Fragen aus dem Pflegealltag.

Quelle und Hinweis

Stand: August 2026. Die Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinien und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung