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Unterstützung im Alltag nach §45b

Mehr Leichtigkeit im Alltag. Mehr Zeit für das Wesentliche.

Als zugelassene Einrichtung unterstützt SeniorHelp24 pflegebedürftige Menschen und Angehörige mit anerkennungsfähigen Alltagsleistungen – persönlich, zuverlässig und direkt zuhause.

Leistung der Pflegeversicherung131 €Entlastungsbetrag pro Monat 2026✓ Persönliche Prüfung Ihrer Möglichkeiten
✓ Zugelassene Einrichtung✓ Direkte Abrechnung möglich✓ Persönlicher Ansprechpartner✓ Bundesweit im Einsatz
Das Wichtigste

Wie SeniorHelp24
Sie unterstützt.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich. Er kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob eine konkrete Leistung abrechenbar ist, prüfen wir anhand Ihres Wohnorts und Ihrer Pflegekasse.

01

Unterstützung bei Haushaltsaufgaben wie Reinigung, Wäsche und Einkäufen.

02

Begleitung zu Terminen, Spaziergängen und sozialen Aktivitäten.

03

Gemeinsame Tagesgestaltung mit Gesprächen, Spielen oder Vorlesen.

04

Spürbare Entlastung für Angehörige und Förderung der Selbstständigkeit.

Einfach organisiert

In wenigen Schritten
zur passenden Unterstützung.

1

PLZ nennen

Wir prüfen die regionalen Anerkennungs- und Abrechnungsmöglichkeiten.

2

Alltag besprechen

Sie sagen uns, wobei regelmäßig Unterstützung gebraucht wird.

3

Hilfe auswählen

Wir stellen einen passenden, verlässlichen Alltagshelfer bereit.

4

Einfach abrechnen

Wir unterstützen bei Nachweisen und stimmen die Abrechnung mit Ihnen ab.

Unverbindlich anfragen →
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Wir prüfen Ihre Situation persönlich und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.

Wer erhält den Entlastungsbetrag?+

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden, können bis zu 131 Euro monatlich nutzen.

Kann nicht genutztes Budget übertragen werden?+

Nicht ausgeschöpfte Beträge können grundsätzlich angespart und unter gesetzlichen Voraussetzungen später eingesetzt werden. Wir empfehlen eine individuelle Prüfung mit der Pflegekasse.

Welche Leistungen sind möglich?+

Je nach landesrechtlicher Anerkennung gehören insbesondere Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger dazu.

Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?+

Je nach Leistung, Anerkennung und Vereinbarung ist eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich. Wir klären den passenden Weg für Ihren Fall.

Kostenlos & unverbindlich

Wir klären, was Ihnen zusteht.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Die Anfrage wird mit dem Leistungsbereich „Unterstützung im Alltag nach §45b“ direkt an info@seniorhelp24.de übermittelt.