Stundenweise Entlastung für Termine, Erholung oder regelmäßige Auszeiten.
Eine Pause für Sie. Gute Betreuung für Ihre Angehörigen.
Wenn private Pflegepersonen Urlaub benötigen, krank werden oder vorübergehend verhindert sind, sorgt SeniorHelp24 für eine verlässliche Ersatzbetreuung im vertrauten Zuhause.
Wie SeniorHelp24
Sie unterstützt.
Seit Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können ihn flexibel nutzen; Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die konkrete Erstattung hängt von der Ersatzpflegeperson und den bereits genutzten Leistungen ab.
Tage- oder wochenweise Ersatzbetreuung bei Urlaub, Krankheit oder anderen Ausfällen.
Unterstützung im Haushalt, bei der Grundpflege und in der Alltagsgestaltung.
Persönliche Abstimmung und transparente Dokumentation für die Abrechnung.
In wenigen Schritten
zur passenden Unterstützung.
Bedarf klären
Wir besprechen Zeitraum, Aufgaben und die Betreuungssituation.
Anspruch prüfen
Gemeinsam ordnen wir Pflegegrad und verfügbares Jahresbudget ein.
Betreuung planen
Wir wählen eine geeignete Betreuungskraft und koordinieren den Einsatz.
Entlastet durchatmen
Ihre Angehörigen sind gut versorgt und Sie gewinnen verlässliche Freiräume.
Häufige Fragen.
Wir prüfen Ihre Situation persönlich und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?+
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden. Eine frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich.
Wie hoch ist das Budget?+
2026 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits verwendete Kurzzeitpflege mindert das verfügbare Budget.
Ist stundenweise Betreuung möglich?+
Ja. Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, etwa für regelmäßige Termine oder kurze Auszeiten.
Wird das Pflegegeld weitergezahlt?+
Bei tageweiser Verhinderungspflege wird grundsätzlich bis zu acht Wochen die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Bei stundenweiser Nutzung können andere Regeln gelten.
Wir klären, was Ihnen zusteht.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Die Anfrage wird mit dem Leistungsbereich „Verhinderungspflege“ direkt an info@seniorhelp24.de übermittelt.